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Kindergeld während einer Freiwilligentätigkeit im Ausland?


Für viele junge Menschen, die vorhaben Freiwilligenarbeit im Ausland zu leisten, als auch für deren Eltern stellt sich die Frage nach der Weiterzahlung des Kindergeldes. Welche Bedingungen sollten erfüllt sein, damit weiterhin Kindergeld bezogen werden kann und in welchen Fällen verfällt der Anspruch darauf?

Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr steht Kindern ein Kindergeldanspruch zu, unter bestimmten Bedingungen kann dies auch weiterhin erfolgen. Grundsätzlich können Kinder bzw. Jugendliche, welche sich noch in der Ausbildung oder im Studium befinden bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld beziehen. Entscheidest du dich für die Freiwilligenarbeit während dieses Zeitraums bekommst du weiterhin Kindergeld. Trotzdem ist es zu empfehlen sich bereits vor der geplanten Auslandszeit mit der jeweiligen Familienkasse über das Thema im spezifischen Fall auseinanderzusetzen. Aufgrund der unterschiedlichen Formen von Freiwilligenarbeit ist es zudem relevant auch die konkrete Art des Aufenthalts im Ausland mitzuteilen.

Bedingungen zwischen Ausbildungsabschnitten

Auch zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, wie nach der Schule bis zum Beginn einer Ausbildung, kann dir generell Kindergeld zustehen, wenn dieser Zeitraum bis zu vier Monate nicht überschreitet. Solche Übergangszeiten können mit Volunteering sinnvoll genutzt werden und für deine Persönlichkeitsentwicklung oder Sprachkenntnisse förderlich sein. Dauert dein Freiwilligenaufenthalt über vier Monate hinaus, kann das Kindergeld trotzdem weiterhin beantragt werden, es müssen in dem Fall jedoch bestimmte Kriterien erfüllt sein. Grundsätzlich sollte der Wohnsitz während dieser Zeit nicht ins Ausland verlegt werden. Um weiterhin einen Anspruch auf Kindergeld nutzen zu können, wenn der Aufenthalt im Ausland den Zeitraum von vier Monaten überschreitet, sollte dies begründet werden. Zum Beispiel könnte eine der folgenden Bedingungen gegeben sein:

Die Freiwilligentätigkeit sollte einem berufs- oder studienvorbereitenden Zweck dienen. Dies kann sowohl in Form von einem im Vorhinein abzuleistendem Praktikum für die angestrebte Ausbildung oder eines geplanten Studiums erfolgen. Du erwirbst dabei bestimmte soziale Kompetenzen oder gewisse Sprachkenntnisse, die für ein zukünftiges Studium oder einen angestrebten Beruf von wichtiger Bedeutung sind oder vorausgesetzt werden.

Frühzeitig informieren

Da es letztendlich von der Sachbearbeitung der Kindergeldkasse abhängt, ob du weiterhin Kindergeld bekommst, ist es wichtig mit dieser rechtzeitig vor dem Aufenthalt im Ausland in Verbindung zu treten. Damit ermöglichst du dir auch eine bessere Planung deiner Freiwilligenarbeit in finanzieller Hinsicht, indem du die Ansprüche bereits vorher eher einschätzen kannst. Ebenfalls könnten für die Beantragung des Kindergeldes entsprechende Bescheinigungen oder Zertifikate über deine Volunteer-Tätigkeit von der Freiwilligenorganisation oder von im Ausland abgeleisteten Sprachkursen eingefordert werden. Diese solltest du dir während deiner Freiwilligenarbeit ausstellen lassen, sodass es möglich ist diese nachzuweisen und deinen Anspruch auf Kindergeld zu begründen.

Beispielhafte Freiwilligenarbeit-Projekte

Linktipps zum Thema Kindergeld

Weitere Informationen zum Thema Kindergeld & Kontaktdaten zu den Familienkassen findest du auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit:

Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld

Bundesagentur für Arbeit: Familienkasse

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