Anderer Dienst im Ausland (ADiA) als Zivildienstersatz

Der Andere Dienst im Ausland (ADiA) ist ein sozialer Dienst im Ausland und wird in Deutschland nach § 14b ZDG als vollwertiger Wehrersatzdienst anerkannt. Obwohl er häufig so bezeichnet wird, ist der ADiA aber kein Zivildienst im Ausland: Zwar ähneln sich Aufgaben, Art des Dienstes sowie Dienstzeit, doch hat der ADiA rein rechtlich (und das ist entscheidend!) nichts mit dem Zivildienst zu tun. Die Mehrzahl der ADiA – Stellen finden sich in Europa, grundsätzlich ist der Andere Dienst im Ausland aber weltweit möglich.

Altersgrenzen

18 bis 23 Jahre

Dauer

mind. 11 Monate (mind. 2 Monate länger als der Zivildienst)
>> Trägerorganisation und Dienstleistender haben gemeinsam die Möglichkeit, einen längeren Zeitraum zu vereinbaren. In einigen Fällen wird dies auch von der Dienststelle im Ausland gefordert.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Der Andere Dienst im Ausland (ADiA) ist durch § 14b des Zivildienstgesetz (ZDG) geregelt. Dabei ist entscheidend, dass es sich bei einem Anderen Dienst im Ausland rechtlich gesehen nicht um einen Zivildienst handelt. Wer einen Anderen Dienst im Ausland leistet, wird lediglich vom Zivildienst freigestellt.

Voraussetzungen

  • Grundvoraussetzung: Die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer durch das Bundesamt für den Zivildienst.
  • Die Trägerorganisation muss ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend anerkannter Träger sein.

Aufgaben-/Tätigkeitsbereiche

  • Sozialer- / Pflegebereich (Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Frauenhäuser, Lebensgemeinschaften)
  • Pädagogischer Bereich (Projekte zur politischen Bildung, Museen, Gedenkstätten, Schulen)
  • Kinder- und Jugendarbeit (Waisenhäuser, Kinderheime, Jugendbegegnungsstätten)

Kosten | Finanzierung | Soziale Absicherung

Die Finanzierung eines Anderen Dienstes im Ausland gestaltet sich je nach Anbieter / Träger sehr stark. Es gibt einerseits kostenfreie Angebote, aber auch Anbieter, die einen finanziellen Beitrag der Dienstleistenden erwarten.

Der Staat übernimmt grundsätzlich im Falle des ADiA keinerlei Leistungen, Ausnahme ist der entwicklungspolitische Freiwilligendienst "weltwärts".

Besonderheiten des ADiA

Wird der ADiA vorzeitig beendet, wird die in dem Dienst abgeleistete Zeit auf den Zivildienst angerechnet (sofern sie zwei Monate übersteigt).

Vorteile / Ziele

  • Größere Bandbreite an Projekten und Stellen als beim Zivildienst
  • Erwerb von Auslandserfahrung
  • Entwicklung der Persönlichkeit
  • Erlangung von sozialen und politischen Kompetenzen
  • Verbesserung von Ausbildungs- und Erwerbschancen

Nachteile

  • Der ADiA dauert mindestens 2 Monate länger als der Zivildienst.
  • Die Bezahlung ist in den meisten Fällen schlechter als in Deutschland.
  • Beim ADiA ist man nicht sozialversichert.

Vereinbarung des Dienstzeitraums

Der Andere Dienst im Ausland dauert mindestens zwei Monate länger als der Zivildienst in Deutschland, seit dem 1. Oktober 2004 also mindestens 11 Monate.

Es besteht für Trägerorganisation und Dienstleistenden die Möglichkeit, einen längeren Dienstzeitraum zu vereinbaren, falls dies beispielsweise von der Dienststelle im Ausland gefordert wird. Dadurch sind Dienstzeiten von bis zu zwei Jahren möglich. Diese Verlängerung wird allerdings nur bei wenigen Trägerorganisationen angewendet, in der Regel dauert der Dienst die gesetzlich vorgeschriebenen 11 Monate. Der Dienstbeginn wird zwischen der Trägerorganisation und dem Dienstleistenden vereinbart.

Bewerbung

Die Bewerbung ist direkt an die entsprechende Trägerorganisation zu richten, welche den Freiwilligen bei erfolgreicher Bewerbung beim Bundesamt für Zivildienst (http://www.zivildienst.de) registriert.

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